Kronprinz: Markus Patzke
Zepterprinz: Olaf Beckmann
Jungschützenkönig: Lars Hillebrand
Königsadjutant: Sigvart Rinke
Hofdamen:
Angelika Bolz
Bianca Grumme
Simone Kleinemeier
Hildegard Grüne
Eva Eickhoff
Simone Albers
Hofherren:
Carsten Bolz
Dirk Grumme
Olaf Kleinemeier
Markus Grüne
Thomas Neuschulz
Tristan Albers
Städte verdanken nicht zuletzt dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen ihre Entstehung; ihre Kennzeichen waren in alter Zeit Wall, Graben und Mauer, die einen umfriedeten Raum von der Außenwelt abschlossen, einen Raum, in dem Frieden herrschen konnte. Ihre Bewohner nannten sich Bürger, Geborgene. Aber Befestigungswerke allein vermögen nicht zu schützen, sie brauchen den Menschen, der bereit ist, sie zu verteidigen. So berechtigte die Erhebung einer Siedlung in den Rang einer Stadt die Einwohner zur Anlage von Bollwerken, verpflichtete sie aber gleichzeitig zu deren Verteidigung, wobei die Verteidigung den Angriff als Abwehrmittel mit einschloß. Die Bürger waren also nur insoweit wirklich hinter ihren Mauern geborgen, wie sie bereit waren, den ihnen verliehenen Stadtfrieden gemeinsam zu schützen. Stadtwerdung und Bildung einer Schutzgemeinschaft gingen Hand in Hand; sie sind nicht voneinander zu trennen.
Diese Entwicklung ist bei gewachsenen Siedlungen jederzeit und in jeder Phase deutlich zu erkennen, schon beim Sesshaftwerden der Menschen und beim Übergang zur geschlossenen Wohnweise. Noch deutlicher wird sie bei der planmäßigen Anlage von Städten im Mittelalter. Mag zunächst oft das Sicherheitsbedürfnis eines einzelnen ausschlaggebend gewesen sein, der auf diese Weise seine Macht sichern und stärken wollte, so war dieses Einzelinteresse nur zu verwirklichen, wenn es das Interesse anderer mit einschloß. Daß Landesherren häufiger die Bewohner offener Dörfer zwangen, ihre alten Wohnstätten zu verlassen und Bürger einer neugegründeten Stadt zu werden, widerspricht dem nicht. Früher oder später zeigten die Ereignisse diesen Zwangsbürgern, wie notwendig und letztlich zu ihrem Besten diese Maßnahme gewesen war.
Unter diesen Gesichtspunkten müssen wir auch die Gründung Lippstadts betrachten. Bei allen berechtigten oder unberechtigten Vorbehalten gegenüber dem Bericht des Magisters Justinus lässt sich nicht bestreiten, daß der Gesichtspunkt der Sicherheit an allen Orten und zu allen Zeiten gleich wichtig, wenn nicht gar ausschlaggebend gewesen ist:
Land zwar hab' ich genug, doch fehlen mir schützende Mauern;
Preisgegeben dem Feind, leid ich Gewalt und Verlust.
Darum bitt' ich, gestatte du mir, auf eigenem Grunde
Mir ein Städtchen zu bauen, das mich zu schu?tzen vermag.
(Lippiflorium, 423 - 426)
Auch in der ältesten Stadtrechtsurkunde spielt der Grundsatz der Sicherheit eine bedeutende Rolle. Die Notwendigkeit größerer Rechte für die Bürger begründete Bernhard II. mit der Schwäche des Städtchens. Stadtluft machte nicht nur frei, sondern sie verhieß auch stärkeren und wirksameren Schutz, als ihn eine offene, nicht privilegierte Siedlung bieten konnte. Der Wille zur Verteidigung und die Organisation einer schlagkräftigen Abwehr mußten allerdings von Anfang an vorhanden sein, wenn die Umwallung der Stadt einen Sinn haben sollte. Und so friedlich war die „gute alte Zeit“ nicht, daß die Schutzgemeinschaft der ersten Bürger nicht häufig genug wirksam werden mußte, sei es bei einer regelrechten Belagerung, bei der Abwehr räuberischer Überfälle oder bei der Bekämpfung von Feuers- und Wassersnot.
Solange die Stadt klein und menschenarm war, war die Gliederung dieses Schützerverbandes verhältnismäßig einfach, vor allem, wenn man davon ausgeht, daß die neue Anlage in Anlehnung an eine Burg entstanden ist (vgl. die Aufsätze von Johansen und Oberwinter). Aber bereits am Anfang des 13. Jahrhunderts ist von mehreren Stadtbezirken die Rede, den späteren Hofen. Diese Aufgliederung der größer und menschenreicher gewordenen Stadt war nicht zuletzt eine militärische Notwendigkeit. Im Bereich jedes Hofens lag mindestens ein Stadttor; ein ganz bestimmter Teil der Stadtbefestigung war den Bewohnern jedes Hofens für die Verteidigung anvertraut. Am kleinsten war der Abschnitt des Klosterhofens, der an den Burgbereich grenzte. Das Verfügungsrecht über das Cappeltor nahmen obendrein immer wieder die Landesherren für sich in Anspruch. Vielleicht erklärt sich hieraus, daß dieser Hofen so weit in die Stadtmitte hineinreichte und die Hallen umfaßte; zu den äußeren Sicherungsaufgaben kamen ja auch innere, die für die Bewohner dieses Stadtbezirkes möglicherweise im Vordergrund gestanden haben könnten. Die aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts überlieferte Aufstellung einer Bürgerkompanie in jedem Hofen kann durchaus als Fortsetzung der mittelalterlichen Verteidigungsorganisation angesehen werden. Als die Städte volkreicher wurden, ihre Zahl sich vergrößerte und sie dadurch an Bedeutung gewannen, setzte eine neue Entwicklung ein. Es bildeten sich Städtebünde, die es sich u.a. zur Aufgabe machten, die Sicherheit auf den Landstraßen zu gewährleisten. Lippstadt gehörte zu den ersten vier Mitgliedern des Westfälischen Städtebundes, der 1253 auf der Brücke zu Werne gegründet wurde. Aus diesem Vertrag ergab sich für die einzelnen Gemeinwesen eine Verpflichtung, zu deren Erfüllung nur ein Teil der Bürger gebraucht wurde. 1270 wurde festgesetzt, wieviel Bogenschützen und Reiter jede Stadt für den Bund zur Verfügung halten sollte. Zwar wird Lippstadt in diesem Zusammenhang nicht genannt, aber es ist kaum denkbar, daß die Bürgerschaft einer Stadt ohne besondere Pflichten dem Bund angehören konnte. Auch der Beitritt Lippstadts zur Hanse, etwa um 1280, setzte die Bereitschaft voraus, im Bedarfsfalle ein je nach Lage der Dinge wechselnd starkes militärisches Kontingent als Begleitschutz für Kaufleute, zur Verfolgung von Räubern usw. zur Verfügung zu stellen. Denn da die Zentralgewalt sich als unfähig erwies, den Landfrieden zu sichern, den reisenden Kaufmann zu schützen, mußten die Städte zur Selbsthilfe greifen. Aus der Wehrgemeinschaft aller Bürger kristallisierte sich eine besondere Einsatztruppe heraus, eine kleine Eliteeinheit, die militärisch besser geschult und schlagkräftiger war und allein durch ihre Existenz die Gewähr dafür bot, daß Handel und Wandel im Bereich der städtischen Gemarkung ungehindert getrieben werden konnten. So liegt der Ursprung der meisten erst in späterer Zeit urkundlich nachweisbaren fest organisierten städtischen Schützengesellschaften im 14. Jahrhundert. Sie hatten, wie es in den ältesten Urkunden immer wieder heißt, „seit undenkbaren Zeiten“ bestanden, waren mit der Stadt gewachsen und aus dem Verteidigungsverband aller Bürger nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Auswahl hervorgegangen.
Auch für Lippstadt läßt sich nichts Genaues über die Entstehung der alten Schützenkompanie sagen. Sie war eben „seit Menschengedenken“, „seit uralten Tagen“ da gewesen. Als sie im ersten Viertel des Jahrhunderts völlig in Verfall geraten war und man an eine Neugründung dachte, schrieb Bürgermeister Gallenkamp, sie habe früher „teils aus allen Bürgern, teils aus etwa 100 Mann“ bestanden. Außer Frage stand jederzeit, daß die Edelherren zur Lippe maßgeblich an der Gründung beteiligt waren. Sie übten deshalb unangefochten das Aufsichtsrecht aus, waren die alleinigen Schutzherren, schenkten Waffen, Ehrenzeichen, Fahnen und Ausrüstung, wurden zu den Schützenfesten eingeladen und waren die entscheidende Instanz bei Beschwerden und Streitigkeiten. Diese enge Bindung an das lippische Haus ging so weit, daß sich die Gesellschaft am Ende des 18. Jahrhunderts „Hochfürstlich Lippische Bürger-Schützen-Compagnie“ nannte, daß ihr Anführer sich selbst zum „Hochfürstlichen Lippischen Capitain“ ernannte, obwohl er schwerlich, wie der Magistrat in seiner Beschwerde über diese Anmaßung feststellte, „ein derartiges Patent vorweisen könne“. Diese alleinige Schutzherrschaft der lippischen Landesherren legt selbstverständlich den Schluß nahe, daß die Schützenkompanie vor dem Beginn der Samtherrschaft, also spätestens 1445, konstituiert worden ist. Der Überlieferung nach hatte der Gründer zur wirtschaftlichen Sicherstellung der Gesellschaft bei der Gründung ein Kapital von 410 Talern bei der Stadtkämmerei hinterlegt, dessen Zinsen - jährlich 20ó Taler - als Schieß- oder Kugelgeld ausgezahlt wurden. Aber genaue Hinweise für die Datierung dieses umstrittenen Gründungskapitals fehlen. 1754 ist die Rede von einer mehr als 200jährigen Laufzeit der Verpflichtung, zehn Jahre später wird auf ein nicht mehr vorhandenes „documentum de 1445“ hingewiesen; dann heißt es wieder, das Kugelgeld sei erstmalig 1699 ausgezahlt worden. Die Stadtverwaltung bezweifelte häufiger, daß diese Summe überhaupt der Stadtkasse gezahlt worden sei. Am 18. Januar 1826 berichtete Bürgermeister Gallenkamp nach Detmold: „Denn in allen Cämmerey-Rechnungen steht diese Ausgabe als Kugelgelder bemerkt und waren selbige wohl in früheren Zeiten als jene Compagnie aus ca. 100 bis 150 der achtbarsten Bürger bestanden von dem damals noch bestehenden Senat und Ring (Richtmännern) als Communallast aus Stadtfonds bewilligt.“ Immer wieder wurde betont, daß die Stadt die Zahlung dieser Summe völlig aus freien Stücken vornehme, nicht auf Grund einer alten Verpflichtung oder einer alten Schuld. Trotz des Fehlens von Beweisen ist aber die Vermutung, daß die Schützengesellschaft spätestens 1445, also zur Zeit der Soester Fehde, gegründet worden sei, nicht ganz von der Hand zu weisen. Denn das Kriegstagebuch des Soester Stadtsyndikus Bartholomeus von der Lake und die Lippstädter Reimchronik über den Kampf der beiden Städte gegen den Kurfürst und Erzbischof von Köln erzählen immer wieder von einer besonders kampfkräftigen und wohl auch kampflustigen Gruppe von Bürgern. Wir lesen von Streifzügen und kriegerischen Unternehmungen besonderer Art. Da wurde das Haus des „Cluseners im Bruch“ (Schorlemer, Friedhardtskirchen/Hellinghausen) heimgesucht und von Grund auf zerstört; im Turme der Laurentiuskirche in Erwitte, auf feindlichem Gebiet, nistete sich eine Lippstädter Wachtruppe ein; Kallenhardt wurde überfallen, Körtlinghausen niedergebrannt; Geleitzüge mit Bauholz und Lebensmitteln wurden nach Soest entsandt. Alle diese Unternehmungen konnten nur von einem Teil der Bürgerschaft durchgeführt werden. Die Sicherheit der Stadt, der Ablauf von Handel und Gewerbe durften durch sie nicht beeinträchtigt werden. Ungewiß bleibt nur, inwieweit sich diese Kampfgruppe der Bürger als Schützenbruderschaft konstituiert hatte. Hinweise darauf, daß sie einen besonderen Patron oder einen Altar in einer der Pfarrkirchen hatte, fehlen.
25 Jahre nach der Soester Fehde, 1471, teilten Bürgermeister und Rat dem Junker und Edelherren Bernhard VII. (Bellicosus) ihre Bereitschaft mit, die von ihm angeforderten 25 Reiter nach Blomberg zu entsenden. Es handelte sich dabei wohl um ein Kontingent, um das Bernhard, als Kommandeur der Armee der westfälischen Herren und Städte bei einem Unternehmen gegen den Bischof von Hildesheim, die Stadt gebeten hatte. Ob Bürgermeister und Rat bei dieser Abordnung auf eine bereits bestehende Bürgerwehr-Einheit zurückgreifen konnten oder ob sie die 25 Reiter aus der gesamten Bürgerschaft auswählen mußten, bleibt fraglich; sicher ist, daß neben der Allgemeinheit der wehrfähigen Männer jederzeit einige Bürger für einen Sondereinsatz nicht nur im unmittelbaren Stadtinteresse zur Verfügung standen.
Zum ersten Male wird für Lippstadt eine Schützengesellschaft in einer Urkunde aus dem Jahre 1556 erwähnt (Staatsarchiv Detmold):
Die „Schaffere und samptliche Geselschop der Schutten“ der Stadt Lippe bitten ihren lippischen Landesherren Graf Bernhard, ihrem „nach older loblicher Gewonheit up Mandach na dem hilligen Pinxttage“ stattfindenden Vogelschießen beizuwohnen. Diese Bitte wurde abgeschlagen; auch wurde ihnen, wie der Schreiber bei seinem Bearbeitungsvermerk hinzufügte, „nichts verehrt“. Also bestand diese Gesellschaft bereits seit langer Zeit und veranstaltete am Pfingstmontag ihr „Vogelschießen“, zu dem der Landesherr eingeladen wurde. Wenn ausdrücklich vermerkt wurde, daß nichts verehrt wurde, so kann man daraus schließen, daß in der Regel ein Geschenk aus Detmold kam. Von einem derartigen Geschenk ist die Rede in einem alten Findbuch des Detmolder Archivs (letzte Eintragung auf der Seite betrifft die 1741 gestiftete Schützenfahne), das den Inhalt einer verlorengegangen Urkunde überliefert. „Die Schützen Bruderschafft in der Stadt Lippe bitten in memoriam illustrissimorum Lippiae comitum als Fundatoren und Conservatoren solcher Bruderschafft, welche 20 Schlachtschwerter 1532 und ein silbernes Kleinod dahin verehret, in deren Fahne allein eine Roße und ein Stern befindlich, auf der schwartzen sammeten Leichendecke, so die Bruderschafft angeschafft, ebenfalls nur das lippische Wappen, um eine neue Fahne.“ Diese Schlachtschwerter waren 1763 noch vorhanden. Sie wurden bis zu diesem Jahr mit der Fahne in der alten Küche des Rathauses aufbewahrt, wurden aber dann zum Hause des Schützenkapitäns gebracht. Das „silberne Kleinod“ aber, ein spätgotisches Königsschild, hat die Jahrhunderte überdauert. Es trägt die Jahreszahl 1532 in stilisierten Buchstaben, die leicht falsch gelesen werden können und dadurch schon zu Irrtümern Anlaß gegeben haben. Dieses Ehrenzeichen wurde dem besten Schützen an einer silbernen Kette umgehängt und war der „Silberne Fogel“, von dem in einem alten Protokoll aus dem Jahre 1724 als Abzeichen der Königswürde die Rede ist. So konnte das Schießen auf eine Scheibe zu einem Schießen um den Vogel werden, zum Vogelschießen. 1532 gab es also mit Sicherheit in Lippstadt eine Schüzengesellschaft, die nach bestimmten Regeln und Ordnungen jährlich am Pfingstmontag ihr großes Wettschießen veranstaltete.
Aus der Rolle, die die Schützengesellschaft im Rahmen der gesamten Bürgerschaft spielte, und aus den Aufgaben, die ihr jeweils von Rat, Magistrat oder Bürgermeister gestellt wurden, ergab sich für die Stadtverwaltung die Notwendigkeit, auch die äußeren Voraussetzungen fu?r die stete Einsatzbereitschaft und Schlagkraft zu schaffen. Dazu gehörte u.a., daß den Schu?tzenbru?dern ein Übungs- und Schießplatz zur Verfu?gung gestellt wurde, groß genug zum Schießen und Reiten und gleichzeitig nahe an der Stadt. Vor dem Su?dertor befand sich (nach Kersting) eine „Schu?tzenwiese“; das Schu?tzenfest wurde aber allen Überlieferungen nach auf dem „Scheibenbruch“ unmittelbar vor dem Lippertor gefeiert. Schon die Bezeichnung „Scheibenbruch“ läßt erkennen, daß es sich um landwirtschaftlich nicht nutzbares Gelände handelt. Wenn wir die genaue Begrenzung auch erst aus Urkunden des 18. Jahrhunderts kennen, so heißt das nicht, daß dieser etwa 50 Meter breite und 100 bis 150 Meter lange Geländestreifen in der Übergangszone zwischen Lippeniederung und den Sandhu?geln auf dem Nordufer des Flusses nicht schon fru?her fu?r militärische Übungen, Scheibenschießen und Feste benutzt wurde. Begrenzt wurde der Platz von dem Postweg nach Rietberg (Lipperoder Straße) im Norden, dem Weg zur Gru?nau im Osten, den Lippekämpen im Su?den und der Nördlichen Umflut im Westen. Der Neubau des Kreishauses wurde also auf dem östlichen Teil des alten urspru?nglich der Stadt gehörenden Scheibenbruches errichtet.
[Der Beitrag erschien zuerst in dem Geschäftsbericht 1966 der Volksbank Lippstadt, erschienen 1967, Lippstadt, S. 55-84., und wird hier mit einigen wenigen Änderungen und Aktualisierungen wieder abgedruckt.]
Hier finden Sie die Festreden zum 475-jährigen Jubiläumsfest von Hans Christoph Fennenkötter zum Download.
„Majestäten, liebe Schützenbrüder, verehrte Gäste,
sehr geehrte Damen und Herren!
Der Silberne Vogel
Das Jahr 1532 ist für uns ein stolzes Datum und der Silberne Vogel, der damals von Graf Simon V. geschenkt wurde, ein beeindruckender Beleg für die frühe Existenz des Lippstädter Schützenvereins und für die Feier von Schützenfesten in besagter Zeit. Eine verkleinerte und leicht veränderte Nachbildung des Königsschildes und des daran hängenden Vogels wurde als Festabzeichen angefertigt. Unter der Jahreszahl 1532 (man hat die alte Schreibweise imitiert, wonach die 5 einer heutigen 7 ähnelt) zeigt der Königsschild die Wappen der beiden Stadtherren Lippstadts: die lippische Rose des Grafen Simon zur Lippe sowie die klevische Lilienhaspel und den geschachteten märkischen Balken des Herzogs Johann des III. von Kleve-Mark.“
Stehend von links: Dr. med. Georg Frensch (Oberstabsarzt), Lutz Ferkinghoff (Hauptmann beim Stabe), Friedhelm Lahme (Hauptmann beim Stabe), Stefan Dietz (Platzhauptmann), Rainer Staats (Adjutant des Majors), Manfred Kruse (Hauptmann und Kommandeur der Fahne), Dr. Gisbert Kley (Hauptmann beim Stabe z. b. V.), Josef Menke (Oberleutnant und Archivar), Bernd Römer (Leutnant beim Stabe), Dr. Forusan Madjelssi (Adjutant des Oberst), Toni Rösch (Hauptmann und Schießoffizier), Rolf Burger (Leutnant z. b. V.)
Vordere Reihe: Friedhelm Brennecke (Ehrenoberst), Heinz Herting (Ehrenmajor), Klaus Daccache (Rendant), Michael Girke (Oberst), Andreas Krabel (Major), Eckhard Dönne (Hauptmann und Schriftführer), Günter Schmidt (Ehrenmajor)
Nicht abgebildet: Friedrich Gerke (Ehrenmajor), Dr. Hermann Zillmer (Ehrenmajor)